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BGH, 27.07.1993 - 1 StR 419/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit des § 239 a Strafgesetzbuch (StGB) im Zweipersonenverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92
Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und …
Auszug aus BGH, 27.07.1993 - 1 StR 419/93
Wie der Senat in seinem in BGHSt 39, 36 abgedruckten Urteil vom 17. November 1992 - 1 StR 534/92 entschieden hat, ist aber § 239 a StGB in einschränkender Auslegung nicht anwendbar auf Fälle wie den vorliegenden, in denen das bloße Sichbemächtigen unmittelbares Nötigungsmittel einer räuberischen Erpressung ist und eine über dieses Gewaltverhältnis hinausreichende AußenwirKung des dem Opfer abgenötigten Verhaltens nach der Vorstellung des Täters nicht eintreten soll.
- BGH, 02.03.1994 - 5 StR 494/93
Verdrängen der Nötigung im Zwei-Personen-Verhältnis durch den Tatbestand der …
Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1993 - 1 StR 528/92 -, 27. Juli 1993 - 1 StR 419/93 - und 16. Februar 1993 - 1 StR 43/93 -, bekräftigt. - BGH, 13.10.1993 - 5 StR 494/93
Verdrängung der Nötigung durch die Geiselnahme im Zwei Personen Verhältnis - …
Diese Auffassung hat der 1. Strafsenat mit dem Urteil vom 19. Januar 1993 - 1 StR 782/92 - und den Beschlüssen vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 498/92 -, 2. Februar 1992 - 1 StR 528/92 - und 27. Juli 1992 - 1 StR 419/93 - für die Fälle der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und räuberischen Erpressung bekräftigt.